Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chursächsischen Veranstaltungs GmbH Bad Elster
Für sämtliche, mit der Chursächsischen Veranstaltungs GmbH Bad Elster (nachfolgend CVG genannt) geschlossenen Verträge und den Besuch ihrer Veranstaltungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen:
I. Allgemeines:
1. Geltendes Recht:
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
2. Gerichtsstand:
Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand auch für alle sich mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Plauen.
3. Haftungsbeschränkung:
Die CVG haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) haftet die CVG auch bei einfacher Fahrlässigkeit, die Haftung ist jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen der CVG.
4. Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular:
Dem Verbraucher steht bei folgenden Verträgen kein Widerrufsrecht zu: Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung eines spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht und es sich nicht um Verträge über Reiseleistungen nach § 651 a BGB handelt.
5. Weiterveräußerung von Eintrittskarten
Der gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf ist nur nach vorheriger Zustimmung der CVG erlaubt. Der Vertragspartner der CVG sagte verbindlich zu, die Produkte der CVG ausschließlich für private Zwecke zu nutzen und nur unter Einhaltung der übrigen Vertragsbedingungen der CVG weiterzugeben.
6. Rollstuhlplätze/Behinderten
Es besteht nur ein beschränktes Kontingent an Rollstuhl- und Behindertenplätzen. Wird ein solcher Platz benötigt, ist bei Abschluss der Kartenbestellung oder –reservierung oder Abschluss des Abonnementvertrages ausdrücklich auf das Erfordernis eines Rollstuhlplatzes hinzuweisen, da der Vertrag ansonsten über einen herkömmlichen Sitzplatz zustande kommt, ein Rollstuhlplatz nicht garantiert werden kann.
7. Veranstaltungsort
Bei ausgewählten Veranstaltungen im NaturTheater kann bereits im Vorfeld durch die CVG eine Verlegung ins König Albert Theater erfolgen (Referenzplatzsystem). Hier erhalten Buchungen der Preisgruppe 1 und 2 einen Platz im König Albert Theater. Gebuchte Karten anderer Preisgruppen (3 und 5 sowie 11 und 12) haben keinen Platzanspruch – in diesem Fall wird der Kaufpreis zurückerstattet! Bei Karten, die zur Teilnahme im König Albert Theater berechtigen, ist der entsprechende Referenzplatz angegeben, nicht berechtigte Karten sind mit „kein Platzanspruch“ gekennzeichnet.
8. Datenschutz
Wir weisen gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass durch die CVG die für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen personen- und firmenbezogenen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung gespeichert werden. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Geschäftsabwicklung genutzt und gespeichert und an Dritte nur zur Geschäftsabwicklung weitergegeben.
9. Veranstaltungsausfall und Veranstaltungsabbruch
Im Falle einer Verlegung der Veranstaltung auf einen anderen Termin behält die Karte ihre Gültigkeit. Ist dem Käufer eine Teilnahme an dieser Veranstaltung nicht möglich, kann die Karte zum Einkaufswert für eine andere Aufführung eingetauscht werden.
Wird eine laufende Veranstaltung abgebrochen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. Dies gilt nicht, wenn den Veranstalter ein Verschulden an dem Abbruch trifft.
Gruppenermäßigte Karten können nur für die gesamte Gruppe zurückgegeben werden.
II. Kartenbestellungen:
1. Zustandekommen des Vertrages:
Bei Bestellungen mittels Fernkommunikationsmitteln kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen Annahme der Bestellung des Käufers zustande.
2. Zahlungsmodalitäten:
Beim Kauf von Produkten der CVG mittels Fernkommunikationsmitteln kann eine Zahlung mit PayPal und auf Rechnung erfolgen. Der vereinbarte Kaufpreis ist sofort fällig, spätestens jedoch vor und anlässlich des Veranstaltungsbesuches. Bei Bestellung auf Rechnung kommt der Käufer in Verzug, sofern er nicht binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlt.
3. Versandkosten:
Für den Versand der Eintrittskarten fällt eine Versandkostenpauschale von 2,00 € an.
4. Ermäßigungen:
Ist für Kurkarteninhaber, Schwerbehinderte oder Kinder/Schüler/Studenten ein ermäßigter Kartenpreis vorgesehen, so wird dieser ermäßigte Preis nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Zustandekommen des Vertragsschlusses gewährt.
Die Berechtigung zur Kaufpreisermäßigung ist auch bei dem Einlass zur Veranstaltung nachzuweisen.
Wurde der ermäßigte Preis zu Unrecht gewährt oder kann eine entsprechende Berechtigung bei Veranstaltungsbesuch nicht nachgewiesen werden, ist der Restbetrag bis zum regulären Kaufpreis nachzuentrichten.
III. Kartenreservierung
1. Reservierungsvoraussetzungen:
Karten können unter Angabe von Name und Adresse, des Veranstaltungsdatums und –titels sowie der Kartenzahl und der zu reservierenden Plätze vorgemerkt werden. Der Reservierungsvertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der Reservierung durch die CVG zustande.
2. Dauer der Reservierung:
Die Reservierung der Eintrittskarten wird maximal für die Dauer von 14 Tagen aufrechterhalten. Innerhalb dieser Zeit können die Karten in der Touristinformation bzw. gem. den Geschäftsbedingungen gemäß II. gekauft werden. Nicht abgeholte Reservierungen verfallen 14 Tage nach Zustandekommen des Reservierungsvertrages.
Findet die reservierte Veranstaltung bereits innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Reservierungsvertrages statt, müssen die Karten bis 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch bis 16.00 Uhr des Veranstaltungstages in der Touristinformation abgeholt werden. Werden die Karten nicht binnen dieser Reservierungsfrist abgeholt, besteht kein Anspruch mehr auf die Eintrittskarten oder den Zugang zur Veranstaltung.
IV. Abonnements
1. Inhalt und Dauer eines Abonnements:
Der Abonnementvertrag wird für die Dauer einer Spielzeit (September bis August des Folgejahres) abgeschlossen und verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn er nicht schriftlich bis zum 15. Juni innerhalb der laufenden Spielzeit gekündigt wird. Ausgenommen hiervon sind das Wahl- und das Kinderabonnement.
Der Abonnement-Ausweis ermächtigt zum Eintritt in die im Rahmen des Abonnements ausgewiesenen Veranstaltungen.
Für diese Abonnement-Vorstellungen erhält der Kunde abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und dem Buchungsstand einen Stammplatz. Eine Umbuchung des Stammplatzes durch den Käufer ist nur vor Beginn der ersten Abonnement-Veranstaltung möglich.
2. Veranstaltungstausch:
Einmal pro Spielzeit kann eine Veranstaltung aus dem Abonnement gegen eine andere Abonnement- bzw. Wiederholungsveranstaltung getauscht werden. Ausgenommen hiervon sind Theaterbusabonnements. Ein entsprechender Abonnementtausch muss spätestens vor dem früheren Vorstellungstermin angemeldet werden und bedarf der ausdrücklichen Bestätigung der CVG.
3. Veranstaltungsausfall und Veranstaltungsabbruch:
Beim Ausfall einzelner Veranstaltungen des Abonnements erhält der Käufer die Möglichkeit, eine gleichwertige Ersatzvorstellung oder einen Wiederholungstermin zu besuchen. Eine Rückerstattung des Veranstaltungspreises oder eine Minderung des Abonnementpreises erfolgt nicht.
Im Übrigen gilt Ziffer I. 8 dieses Vertrages.
4. Abonnementkündigung:
Spielzeitabonnements können bis spätestens 15. Juni zum Ende der laufenden Spielzeit gekündigt werden.
Die übrigen Abonnementverträge können ausschließlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
Wird eine außerordentliche Kündigung durch das vertragswidrige Verhalten des Käufers veranlasst, so hat der Käufer die bereits stattgefundenen Abonnementveranstaltungen zum vollen Kassenpreis, maximal bis zur Höhe des gesamten Abonnementbetrages zu bezahlen.
V. Veranstaltungsordnung
1. Einlass:
Einlass in den Zuschauerraum erfolgt regelmäßig 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Es besteht kein Anspruch auf Einlass während einer laufenden Veranstaltung. Nach Beginn der Veranstaltung kann Einlass nur unter Berücksichtigung der Belange anderer Gäste und der Künstler in geeigneten Pausen, z. B. während des Applauses oder während Pausenunterbrechung, ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz eingelassen werden.
2. Verhalten im Gebäude und während der Veranstaltung:
In allen Veranstaltungsstätten herrscht Rauchverbot. Rauchen ist nur an den explizit ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken und deren Verzehr ist in den Zuschauerräumen nicht gestattet. Dies gilt nicht für gesondert ausgewiesene Veranstaltungen mit Bewirtung, für die dort dargebotenen Speisen.
Störende Geräte, die akustische oder optische Signale von sich geben (z. B. Mobilfunkgeräte oder Fotoapparate) dürfen nur in ausgeschaltetem Zustand in die Veranstaltungssäle mitgenommen werden. Eine Nutzung während der Aufführung ist nicht gestattet.
Das Mitführen von Tieren ist untersagt. Dies gilt nicht für Blindenhunde in entsprechender Funktion.
Den Anweisungen des Personals der CVG oder durch die CVG beauftragter Dritter ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Besteht die begründete Vermutung, dass ein Besucher für die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird (z. B. deutliche Alkoholisierung), kann dies bereits zur Verweigerung des Zutritts führen.
Zuwiderhandlungen können grundsätzlich zum Ausschluss von der weiteren Veranstaltung führen.
3. Jugendschutzregelung:
Der Erwerb eines Tickets zu der Veranstaltung (für oder durch einen Minderjährigen) führt jedoch nicht zu einem Übergang der Aufsichtspflicht auf den Veranstalter vor, während oder nach der Veranstaltung. Dieser wird über eine Durchsetzung der Haus-/Saalordnung hinaus eine Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche vertraglich nicht übernehmen.
Diese ist durch die personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragen Personen nach eigenem Ermessen im Rahmen der Veranstaltung wahrzunehmen.
4. Garderobe:
Garderobe darf nur in den Zuschauerraum mitgenommen werden, wenn von ihr keine Beeinträchtigung für die übrigen Zuschauer ausgeht. Überbekleidung, große Taschen (> als 40 x 40 x 20 cm), Schirme und ähnliche Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mit genommen werden und können an der Garderobe abgegeben werden.
Abweichend hiervon kann im Naturtheater Bad Elster warme und regensichere Kleidung im Zuschauerraum getragen werden (wird empfohlen). Regenschirme sind aufgrund der Beeinträchtigung für andere Zuschauer auch hier nicht zulässig.
Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Aushändigung der Garderobenmarken. Die Garderobe ist unmittelbar nach Ende der Veranstaltung abzuholen.
5. Fundsachen:
Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Garderoben- oder Besucherservice-Personal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist am Veranstaltungstag ebenfalls beim Garderoben- oder Besucherservice-Personal, später bei der Touristinformation Bad Elster zu melden.
6. Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen:
Foto-, Film-, Video- und Tonaufzeichnen, elektronische Aufzeichnungen jeglicher Art, sind während der Aufführung nicht gestattet.
Jeder Veranstaltungsbesucher willigt unwiderruflich in die Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, auch über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehend, die von der CVG oder durch sie Beauftragte für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein.
Stand 01.12.2014